
Referenz
Elektro-Sicherheit
Projektbeschrieb
Der Gesetzgeber regelt in der Starkstromverordnung SR 734.2 im Artikel 12, dass jeder Betriebsinhaber von Starkstromanlagen ein Sicherheitskonzept ausarbeiten muss und in dessen Rahmen diejenigen Personen instruiert, die Zugang zum Betriebsbereich haben, betriebliche Handlungen vornehmen oder an den Anlagen arbeiten.
Die IBG erstellt für Betriebsinhaber von Starkstromanlagen Sicherheitskonzepte, welche spezifisch auf die betrieblichen Eigenschaften des Kunden zugeschnitten sind. Die Konzepte umfassen Geltungsbereiche, Sicherheitsorganisation und Zutritte, Verantwortlichkeiten und Berechtigungen, Sicherheitsregeln, Notfallorganisation, Arbeitsanweisungen und Verhaltensregeln, Handhabung der Schutzausrüstungen und Instandhaltung der Anlagen.
IBG besitzt die Kompetenz, Elektro-Sicherheitskonzepte in betriebliche Arbeitssicherheitssysteme nach nationalen oder internationalen Normen zu integrieren. Damit sichergestellt werden kann, dass Sicherheitskonzepte verstanden und angewendet werden, bietet die IBG Betriebsinhabern und verantwortlichen Personen neben umfangreichen Konzeptinstruktionen und deren Anpassungen an aktuelle Situationen, auch sporadische Schulungen und Auditdurchführungen an.
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